Kurzzeitmiete für Pop-Up-Store

Auch Vermieter profitieren

Flexible Kurzzeitmieten können auch für Vermieter von Gewerbeimmobilien eine gute Lösung sein, etwa um Leerstände zu vermeiden und positive Aufmerksamkeit auf die Ladenfläche zu lenken.

Kurzzeitmiete statt Leerstand

Mit Pop-Up-Stores können freistehende Ladenflächen sinnvoll und gewinnbringend genutzt werden.

Reguläre Mietverträge über fünf bis zehn Jahre bieten regelmäßige Einkünfte und Planungssicherheit. Dennoch sollten Vermieter die Vorteile von flexiblen Kurzzeitmieten von Gewerbeimmobilien nicht unterschätzen: im Rahmen eines Pop-Up-Stores können freistehende Ladenflächen sinnvoll und gewinnbringend genutzt werden. Ob für einige Tage oder mehrere Monate, die temporären Geschäfte beleben das Ladenlokal und werten die Immobilie auf. Ein gefülltes Geschäft macht auch auf potentielle neue Mieter einen wesentlich attraktiveren Eindruck als ein Leerstand. Verläuft das Pop-Up-Projekt positiv, besteht zudem die Möglichkeit, dass der Betreiber die Verkaufsfläche im Anschluss langfristig anmietet.

Positive Aufmerksamkeit für die Immobilie

Ein weiterer Vorteil für Vermieter besteht in dem Plus an Aufmerksamkeit, das viele Pop-Up-Projekte generieren: Aufgrund der kurzen Laufzeit setzen die Betreiber von Pop-Up-Stores auf einen Wow-Effekt, etwa ein besonders aufwändiges Shop-Design, eine spektakuläre Verkaufsidee oder außergewöhnliche Produkte. Über Pop-Up-Stores wird in den sozialen Medien und eventuell auch in der Lokalpresse berichtet, Fotos des Shops verbreiten sich über Instagram und Facebook. Dieser positive Marketingeffekt färbt auch auf die Immobilie ab.

Weniger Aufwand als befürchtet

Viele Vermieter schreckt nach wie vor der vermutet hohe Aufwand für kurzzeitige Pachtverträge. Aber ist die kurze Vermietung einer Gewerbeimmobilie wirklich so aufwändig? In der Regel setzen Betreiber von Pop-Up-Stores auf ein Shop-Design, das sich schnell auf- und wieder abbauen lässt und ohne langwierige Renovierungsarbeiten auskommt. Davon profitiert auch der Vermieter, der keine baulichen Änderungen oder Anpassungen an der Immobilie vornehmen muss.

Dauerbrenner Vorweihnachtszeit

Die größte Nachfrage nach Kurzzeit-Ladenflächen besteht in der Vorweihnachtszeit. Ob Händler, Künstler, Start-Up oder gemeinnützige Organisation, die Zeit vor Weihnachten ist ideal, um den Kunden neue Produkte und Ideen vorzustellen. Für Vermieter ist daher der Sommer der beste Zeitpunkt, um nach geeigneten Kurzzeitmietern für die Weihnachtssaison zu suchen. Auch andere Zeiträume wie Ostern oder Brückentage sind für Pop-Up-Projekte gut geeignet.

Checkliste für Vermieter

Bevor ein Kurzzeitmietvertrag unterzeichnet wird, sollten sich Vermieter von Gewerbeimmobilien folgende Fragen stellen:

  • Muss ich die Ladenfläche renovieren? Der Vermieter muss abwägen, ob aufwändige Veränderungen an der Immobilie nötig sind und ob sich der Aufwand für ein kurzes Pachtverhältnis lohnt.
  • Gibt es noch andere Interessenten für die Immobilie? Zunächst sollte der Vermieter abklären, ob es noch andere Interessenten für das Ladengeschäft gibt, möglicherweise auch für einen längeren Zeitraum.
  • Könnte der Mieter sich für eine Langzeitpacht interessieren? Wenn es sich bei dem Pop-Up-Projekt um einen Testlauf handelt, besteht möglicherweise die Chance, dass der Betreiber die Immobilie im Anschluss regulär anmietet.

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